Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-NR) hat ihren direkten Gegenvorschlag fertig beraten. Er kam Mitte Mai in die Vernehmlassung.
Der SBK erarbeitet eine Mustervernehmlassung, die bis zum 14. August 2019 eingereicht werden kann.
Der Gegenvorschlag der SGK-NR sieht eine Ausbildungsoffensive und die Anerkennung von typisch pflegerischen Leistungen ohne ärztliche Anordnung vor.
Der SBK hält weiterhin an den Forderungen der Pflegeinitiative fest.
Mehr Informationen auf https://www.sbk.ch/politik
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