Interpellation zu Kreisgerichtswahlen

Im Rahmen der letzten Wahlen ans Kreisgericht ist aufgefallen, dass kandidierende Richterinnen und Richter wenige Qualifikationsnachweise einreichen müssen. Bei parteilosen Personen entfällt zudem die Kontrollfunktion einer nominierenden Partei. Dies macht es für Wählerinnen und Wähler schwierig, sich über Kandidierende ausreichend zu informieren. Mit der Interpellation “51.25.48 Anforderungen bei Wahlen an Kreisgerichte” möchte ich dieses Problem aufzeigen.

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