Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten

VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz, 22.23.06 im Ratsinformationssystem des Kantons St.Gallen

Eine erfreuliche Vorlage, die zu einer positiven Veränderung im Bereich Pflege in unserem Kantons führen wird. Es war sehr spannend, da mitwirken und Einfluss nehmen zu können!

“Die Mitte/EVP-Fraktion bedankt sich bei allen Beteiligten für die Erarbeitung dieser Vorlage. Dieser Gesetzesnachtrag ist ein wichtiger Schritt für eine würdevolle Betreuung von kranken und betagten Menschen, die den heutigen Vorstellungen entspricht. Also dem Grundsatz, dass alle Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Daheim leben können und sollen.

Die Mitte/EVP beurteilt die Vorlage als positiv und gelungen. Die Beseitigung von Angebots- und Finanzierungslücken in der Spezialpflege ist wichtig. Richtig ist, dass die Hospize zukünftig nicht mehr auf Spenden angewiesen sein werden. Mit dem neuen Kapitel 45bis “Beiträge an Pilotprojekte” können sich ganz neue, zeitgemässe Projekte entwickeln.

Die Mitte/EVP unterstützt auch den Grundsatz, die Bereitstellung und Finanzierung des Grundangebotes bei den Gemeinden zu belassen, bei der Spezialpflege aber regional, kantonal oder gar überkantonal zu denken und handeln.

Das Gesetz ist eine gute Grundlage für die sich verändernde Situation in der Spezialpflege.”

Weitere Informationen und Wortmeldungen sind im Ratsinformationssystem zu finden: 22.23.06

Als Sprecherin der Mitte-EVP-Delegation

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