Interpellation zur weiblichen Genitalverstümmelung im Kanton St. Gallen

In der Schweiz leben schätzungsweise 22’400 Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind oder der Gefahr ausgesetzt sind, beschnitten zu werden. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine grobe Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und verstösst gegen internationales und nationales Recht.

Mit dieser Interpellation sollen Fragen zur Situation im Kanton St. Gallen geklärt werden. Sie entwickelte sich in Zusammenarbeit mit der Frauenzentrale St. Gallen, insbesondere mit der Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität (Fapla).

Die Interpellation und die Antworten der Regierung entnehmen sie folgendem Link: https://www.ratsinfo.sg.ch/geschaefte/5249#documents

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